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   OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 10 LA 315/08   

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https://dejure.org/2009,12793
OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 10 LA 315/08 (https://dejure.org/2009,12793)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2009 - 10 LA 315/08 (https://dejure.org/2009,12793)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2009 - 10 LA 315/08 (https://dejure.org/2009,12793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG 2004; Kostenübernahmeerklärung bei Krankheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG; § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG
    Feststellung der Möglichkeit der Erlangung der notwendigen medizinischen Behandlung im Zielstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit durch den Ausländer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Berufungszulassungsantrag, Divergenz, grundsätzliche Bedeutung, Darlegungserfordernis, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, Mitgabe von Medikamenten, Kostenübernahmeerklärung, Finanzierbarkeit, medizinische Versorgung, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG (Kostenübernahme): Kostenübernahme; Kostenübernahmeerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung der Möglichkeit der Erlangung der notwendigen medizinischen Behandlung im Zielstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit durch den Ausländer

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 LB 116/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 10 LA 315/08
    Hierzu genügt es nicht, in allgemeiner Form auszuführen, in den genannten Beschlüssen des Senats vom 22. März 2006 - 10 LA 287/05 - sowie des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 13. November 2006 - 1 LB 116/06 - sei zwar ebenfalls ein Zeitfenster von einem Jahr erwähnt worden, das die Annahme einer Gesundheitsgefährdung im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ausgeschlossen habe, jedoch jeweils bezogen auf den konkreten Krankheitsbefund.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2016 - 8 ME 87/16

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde; Dialyse; erhebliche

    Denn es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, der Ausländer sei auch dann unverändert auf eine Behandlung angewiesen, aber nicht in der Lage, eventuell benötigte Medikamente aus eigenen Mitteln, von dritter Seite, insbesondere durch Zuwendungen von Verwandten, oder im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu erhalten (Senatsbeschl. v. 19.7.2012 - 8 LA 44/12 -, Umdruck, S. 6 f., V.n.b.; v. 21.12.2009 - 8 LA 219/09 -, juris Rn. 6; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 10 LA 315/08 -, AuAS 2009, 160 f. mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2009 - 8 LA 19/09

    Anforderungen an die Darlegung grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3

    Denn es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, der Ausländer sei auch dann unverändert auf eine Behandlung angewiesen, aber nicht in der Lage, evtl. benötigte Medikamente aus eigenen Mitteln, von dritter Seite, insbesondere durch Zuwendungen von Verwandten, oder im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu erhalten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 10 LA 315/08 -, AuAS 2009, 160 ff., m. w. N.).

    Eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende Abweichung liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung einen entscheidungserheblichen abstrakten Grundsatz tatsächlicher oder rechtlicher Art aufgestellt hat, der mit einem ebensolchen Grundsatz zur Anwendung derselben Rechtsvorschrift in einer Entscheidung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG angeführten Gerichte nicht übereinstimmt, und die angegriffene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht ( vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.3.2009, a. a. O.) .

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2009 - 8 LA 219/09

    Maßgeblichkeit der persönlichen Verhältnisse eines Ausländers sowie der Lage des

    Denn es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, der Ausländer sei auch dann unverändert auf eine Behandlung angewiesen, aber nicht in der Lage, evtl. benötigte Medikamente aus eigenen Mitteln, von dritter Seite, insbesondere durch Zuwendungen von Verwandten, oder im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu erhalten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 10 LA 315/08 -, AuAS 2009, 160 ff., m. w. N.).

    Eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende Abweichung liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung einen entscheidungserheblichen abstrakten Grundsatz tatsächlicher oder rechtlicher Art aufgestellt hat, der mit einem ebensolchen Grundsatz zur Anwendung derselben Rechtsvorschrift in einer Entscheidung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG angeführten Gerichte nicht übereinstimmt, und die angegriffene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht ( vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.3.2009, a. a. O.) .

  • VG Braunschweig, 20.10.2009 - 6 A 109/08

    Abschiebungsschutz; Kosovo; Medikamentenvorrat

    Das Aufenthaltsgesetz selbst sieht keine zeitliche Grenze für die in diesem Zusammenhang anzustellende Prognose voraus (vgl. den vom Beigeladenen in Bezug genommenen Beschluss des Nds. OVG vom 23.03.2009 - 10 LA 315/08 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg).

    - 8 K 7907/04.A -, juris; a. A. wohl Nds. OVG, B. v. 23.03.2009 - 10 LA 315/08 -, dbovg).

  • VG Stuttgart, 28.05.2014 - A 12 K 4301/12

    Asylverfahren - Roma aus Serbien, hier: psychische Erkrankung

    Diese Gefahr muss alsbald nach der Rückkehr drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2006, a.a.O.), d. h. ungefähr innerhalb eines Jahres nach Rückkehr (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23.02.2009, AuAS 2009, 160).
  • VG Göttingen, 14.03.2013 - 2 A 87/11

    Abschiebungsverbot; Beweisantrag; Ablehnung; psychische Erkrankung; isoliertes

    Diese Kostenübernahmeerklärung rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts die Annahme, dass sich eine erhebliche konkrete Gefahr i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG für die Zeit nach Ablauf von 2 Jahren seit der Rückkehr der Klägerin in ihre Heimat derzeit nicht prognostizieren lässt (vgl. Beschluss des 8. Senates vom 21. Dezember 2009 - 8 LA 19/09 -, zit. nach juris Rn. 6, und des 10. Senates vom 23. März 2009 - 10 LA 315/08 -, AuAS 2009, S. 160 ff., zit. nach juris Rn. 9).
  • VG Oldenburg, 29.03.2021 - 1 A 7749/17

    Somalia: Vorbringen über Bedrohung durch somalisches Militär und Al-Shabaab nicht

    Zum danach rechtlich maßgeblichen Prog­ nosezeitraum führt das Nds. Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 23.3.2009 - 10 LA 315/08 - , juris Rn. 4) aus:.
  • VG Lüneburg, 26.02.2018 - 3 A 148/16

    Abschiebungshindernis; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis;

    Daneben kann eine fehlende medizinische Behandlungsmöglichkeit sich auch aus finanziellen Gründen ergeben (Nds. OVG Beschl. v. 23.03.2009 - 10 LA 315/08 - juris; Nds. OVG, Beschl. v. 23.11.2015 - 9 LB 106/15 - juris).
  • VG Osnabrück, 29.03.2022 - 3 A 6/22

    Äthiopien: Äthiopische Staatsangehörigkeit; Eritrea ist nicht Zielstaat der

    Das Wort "alsbald" macht deutlich, dass der Konkretheit der Gefahr ein Element der zeitlichen Nähe zur Ausreise innewohnt; an ihr mangelt es, wenn eine Ge fährdung im oben dargelegten Sinne für einen Zeitraum von ca. einem Jahr ausge schlossen werden kann (Nds. OVG, Beschluss v. 23.03.2009 - 10 LA 315/08 -, juris Rn. 4).
  • VG Stuttgart, 28.05.2014 - 12 K 4301/12

    Berücksichtigung einer Zugehörigkeit zu den Roma sowie psychiatrischer

    Diese Gefahr muss alsbald nach der Rückkehr drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2006, a.a.O.), d.h. ungefähr innerhalb eines Jahres nach Rückkehr (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23.02.2009, AuAS 2009, 160 ).
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